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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: 2. Juni 2025

1. Anwendungsbereich und Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen von Bündner Uhren (nachfolgend «Bündner Uhren» oder «wir»), Aeschenvorstadt 48, 4051 Basel, Schweiz, gegenüber Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»). Mit der Übergabe einer Uhr zur Begutachtung, Revision oder Restaurierung erkennt der Auftraggeber diese AGB an.

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

2. Leistungsumfang

Bündner Uhren erbringt Dienstleistungen in folgenden Bereichen:

Der genaue Leistungsumfang wird nach der Begutachtung schriftlich festgehalten und erst nach Freigabe durch den Auftraggeber ausgeführt.

3. Auftragserteilung und Freigabe

Ein verbindlicher Auftrag kommt erst zustande, wenn Bündner Uhren nach der Begutachtung einen schriftlichen Kostenvoranschlag unterbreitet und der Auftraggeber diesen ausdrücklich genehmigt – entweder schriftlich, per E-Mail oder auf dem im Atelier aufliegenden Auftragsformular.

Bündner Uhren behält sich das Recht vor, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn das Objekt für eine sachgerechte Bearbeitung nicht geeignet erscheint oder die erforderlichen Originalteile nicht beschafft werden können.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der geltenden Mehrwertsteuer (MWST). Die Begutachtungsgebühr ist bei der Abholung des Objekts fällig, unabhängig davon, ob ein weiterer Auftrag erteilt wird.

Revisionen und Restaurierungen sind bei der Abholung des Objekts vollständig zu begleichen. Bei Aufträgen über CHF 500 kann eine Anzahlung von bis zu 50 % vereinbart werden. Wir akzeptieren Barzahlung sowie Kartenzahlung (Debit- und Kreditkarten der gängigen Anbieter).

5. Liefer- und Fertigstellungsfristen

Geschätzte Bearbeitungszeiten werden im Kostenvoranschlag angegeben. Diese Angaben sind unverbindlich und dienen der Orientierung. Bündner Uhren bemüht sich, die genannten Fristen einzuhalten, haftet jedoch nicht für Verzögerungen, die durch die Beschaffung von Originalteilen, die Komplexität der Arbeit oder höhere Gewalt entstehen.

Ist absehbar, dass eine Frist wesentlich überschritten wird, informiert Bündner Uhren den Auftraggeber rechtzeitig und stimmt das weitere Vorgehen ab.

6. Abholung und Aufbewahrung

Der Auftraggeber wird bei Fertigstellung per Telefon oder E-Mail benachrichtigt und gebeten, das Objekt innerhalb von 30 Tagen abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist berechnet Bündner Uhren eine monatliche Aufbewahrungsgebühr von CHF 10. Wird ein Objekt trotz schriftlicher Mahnung länger als 6 Monate nicht abgeholt, ist Bündner Uhren berechtigt, die offenen Beträge gerichtlich einzufordern.

7. Gewährleistung

Bündner Uhren gewährt auf erbrachte Handwerksleistungen eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Abholung. Diese umfasst Mängel, die auf die durchgeführte Arbeit zurückzuführen sind. Ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemässe Behandlung, Stürze, Feuchtigkeit ausserhalb der geprüften Wasserresistenz oder Eingriffe durch Dritte.

Für eingebaute Originalteile gelten die Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller. Die Gewährleistung erlischt, wenn das Objekt nach der Bearbeitung durch einen Dritten geöffnet oder verändert wurde.

8. Haftung

Bündner Uhren haftet für Schäden am Objekt, die nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz während der Bearbeitung entstanden sind. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Zeitwert des Objekts begrenzt, höchstens jedoch auf den vereinbarten Auftragswert. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für entgangene Gewinne, Folgeschäden oder den ideellen Wert des Objekts – ist ausgeschlossen.

Für die Aufbewahrung von Objekten während der Bearbeitungszeit haftet Bündner Uhren bei nachgewiesenem Verschulden bis zum Zeitwert des Objekts. Der Abschluss einer gesonderten Transportversicherung liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.

9. Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht

Das übergebene Objekt verbleibt im Eigentum des Auftraggebers. Bündner Uhren hat an dem bearbeiteten Objekt ein gesetzliches Retentionsrecht (Art. 895 ZGB) bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen im Zusammenhang mit dem Auftrag.

10. Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss unserer Datenschutzerklärung und im Einklang mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Daten werden ausschliesslich zur Auftragsabwicklung und Kundenkommunikation verwendet.

11. Streitbeilegung und anwendbares Recht

Diese AGB und alle daraus entstehenden Rechtsbeziehungen unterliegen ausschliesslich dem Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen. Gerichtsstand ist Basel-Stadt, sofern zwingende gesetzliche Regelungen nichts anderes vorsehen.

Bündner Uhren ist bereit, bei Meinungsverschiedenheiten eine gütliche Einigung anzustreben. Wir empfehlen, bei Beanstandungen zunächst den direkten Kontakt mit uns zu suchen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.

12. Salvatorische Klausel und Änderungsvorbehalt

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Bündner Uhren behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Auftrags gültige Fassung, die auf Wunsch schriftlich ausgehändigt wird.

13. Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an: